Bankenaufsicht (BA)

Bankenaufsicht (BA)
früher: Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen. Eine der drei Aufsichtssäulen der  Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin).
- Rechtsgrundlage: Gesetz über das Kreditwesen (KWG), sowie Spezialgesetze wie das Hypothekenbankgesetz, das Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten, das Depotgesetz, das Bausparkassengesetz und die Sparkassengesetze der Bundesländer.
- Aufgabe: Missständen im Kreditwesen entgegenzuwirken, die die Sicherheit der den Instituten anvertrauten Vermögenswerte gefährden, die ordnungsgemäße Durchführung der Bankgeschäfte beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für die Gesamtwirtschaft nach sich ziehen können (§ 6 KWG). Sie gibt Regeln vor, die Banken bei der Gründung (Erlaubniserteilung) und beim Betreiben ihrer Geschäfte (laufende Aufsicht) zu beachten haben, greift jedoch nicht in die Geschäftspolitik der Banken ein. Nach § 7 KWG wirkt die Deutsche Bundesbank an der laufenden BA mit. Sie wertet Berichte und Meldungen aus, die die Institute regelmäßig einreichen müssen und prüft, ob die Eigenkapitalausstattung und die Risikosteuerungsverfahren der Institute angemessen sind. BaFin und Deutsche Bundesbank haben ihre Zusammenarbeit in einem Memorandum of Understanding abgestimmt.
- Weitere Informationen unter www.bafin.de.

Lexikon der Economics. 2013.

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